Bilder im Schwimmbad machen! Darf man das? Welche Regeln gelten?
Bilder mit Schwimmbad oder Freibad sowie in der Schwimmhalle sind immer ein schwieriges Thema. Denn eigentlich sollte aufgrund der Besucher und der leichten Bekleidung der Menschen darauf verzichtet werden. Doch wie sieht die gesetzliche Regelung aus? Und welche Besonderheiten sollten beachtet werden?
Fotografieren im Schwimmbad - in den meisten Fällen verboten
Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtung haben ihre ganz eigenen Regeln, die sie für ihre Besucher festlegen und an die sich auch jeder zu halten hat. Das Fotografieren im Schwimmbad, im Freizeitbad oder im Spaßbad ist in den meisten Fällen verboten. Die Betreiber dieser Einrichtung möchten so generell einem problembehafteten Umgang mit diesem Thema aus dem Weg gehen. Denn wo Fotografieren nicht erlaubt ist, passiert es auch nicht, dass fremde Personen auf den Bildern sind, sich irgendwer durch die Aufnahmen belästigt fühlt oder in seiner Würde angegriffen wird. Einfach mal das Handy zücken, die neue Handyhülle präsentieren und ein Foto schießen geht also nicht.
Jeder Besucher des Schwimmbades muss sich an diese Regeln halten. Wer dies nicht tut und trotz allem fotografiert, muss nicht nur mit einem Platzverweis rechnen, sondern sogar mit einer Anzeige. Denn er verstößt gegen geltendes Recht und macht sich damit strafbar.
Es gibt auch Ausnahmen
Trotz allem heißt das nicht automatisch, dass überhaupt keine Fotos im Freibad oder Schwimmbad gemacht werden dürfen. Wer ein Selfie von sich macht und darauf achtet, dass er wirklich nur selbst auf dem Foto zu sehen ist, dürfte keine Probleme erhalten. Allerdings kann es trotz allem zu Diskussionsbedarf mit den Menschen kommen, die ringsherum zu sehen sind. Auch wenn sie nicht auf dem Foto sind. Denn wer garantiert, dass wirklich nur der Auslöser gedrückt wurde, als der Portrait Modus eingeschaltet war?
Weitere Ausnahmen sind dann gegeben, wenn alle Personen, die auf dem Bild zu sehen sind, im Vorfeld um Erlaubnis gebeten worden. Sie müssen der Fotoaufnahme zustimmen und gegebenenfalls auch zustimmen, dass diese Fotoaufnahme veröffentlicht wird. In der heutigen Zeit ist es ja oftmals so, dass Bilder schneller in den sozialen Medien landen, als man sich das wünscht. Und hier muss natürlich jeder für sich überlegen, ob er das möchte oder nicht.
Fotos sind auch dann erlaubt, wenn darauf ausschließlich Objekte zu sehen sind. Also beispielsweise die Wasserrutsche, das leere Schwimmbecken, der Startblock oder ähnliche Dinge. Auch hier muss natürlich sichergestellt werden, dass es tatsächlich nur die Objekte sind.
Wer also ein paar Aufnahmen machen möchte, z.B. von seinem plantschenden Baby, der sollte vorher den Bademeister um Erlaubnis fragen, und nur dann fotografieren wenn dieser es ausdrücklich erlaubt hat (und ja, er darf auch nein sagen!)
Das Wichtigste ist: VOR dem Fotografieren den Betreiber/Bademeister/Personal um Erlaubnis fragen!
Da das Fotografieren im Schwimmbad ein sehr strittiges Thema ist und von den meisten Menschen nicht gewollt wird, empfiehlt es sich, darauf zu verzichten. Wer gerne von Objekten im Schwimmbad Fotos machen möchte, kann beispielsweise mit den Betreibern sprechen und diese dann machen, wenn kein Publikumsverkehr ist. Besonders Fotografen aber auch Influencer, die damit Werbung für das jeweilige Schwimmbad machen können, werden sicherlich in diesem Bereich auf offene Ohren stoßen. Denn welcher Schwimmbadbetreiber freut sich nicht, wenn seine Anstalt positiv beworben wird?
Mit dem Smartphone oder der Kamera jedoch ins Schwimmbad zu gehen und dort wild herum zu fotografieren, ist nicht empfehlenswert. Es ist generell nicht empfehlenswert, das Smartphone im Schwimmbad auszupacken. Schon alleine aufgrund des Risikos, dass es eventuell gestohlen werden könnte. Denn oftmals sind unsere Sachen nicht unter permanenter Kontrolle, so dass Fremde schnell Zugriff darauf haben. Deshalb sollte jeder ins Schwimmbad nur die Sachen mitnehmen, die er wirklich zwingend benötigt. Und das Smartphone oder ein Fotoapparat gehören da einfach nicht dazu.